 Wichtige Termine gibt es in einem Unternehmen viele. Dazu zählen auch die Steuertermine, die auf keinen Fall aus den Augen verloren werden sollten, um nicht finanzielle Nachteile zu erleiden. Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und Grundabgaben, z.B. Grundsteuer oder Straßenreinigung sowie die Hundesteuer am 15. Februar 2012 fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich solange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt. Die Zahlungen können unter Angabe der Kundennummer beziehungsweise der Finanzadressnummer (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen erfolgen: Sparkasse Kulmbach-Kronach Kontonummer 100 073, Bankleitzahl 771 500 00 Kulmbacher Bank Kontonummer 892 Bankleitzahl 771 900 00 HypoVereinsbank Kulmbach Kontonummer 3 410 480 Bankleitzahl 771 200 73 Commerzbank Kulmbach Kontonummer 1 400 423 Bankleitzahl 771 400 61 In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin: Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So können damit eventuelle Säumniszuschläge oder Mahngebühren vermieden werden. Unter Umständen können sich auch die Kontoführungsgebühren reduzieren. Quelle: Presseservice vom 07.02.2012
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