Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres

Steuertermine beachten

Wichtige Termine gibt es in einem Unternehmen viele. Dazu zählen auch die Steuertermine, die auf keinen Fall aus den Augen verloren werden sollten, um nicht finanzielle Nachteile zu erleiden.

Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und Grundabgaben, z.B. Grundsteuer oder Straßenreinigung sowie die Hundesteuer am 15. Februar 2012 fällig wird.
Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich solange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.

Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

Die Zahlungen können unter Angabe der Kundennummer beziehungsweise der Finanzadressnummer (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen erfolgen:

Sparkasse Kulmbach-Kronach
Kontonummer 100 073,
Bankleitzahl 771 500 00

Kulmbacher Bank
Kontonummer 892
Bankleitzahl 771 900 00

HypoVereinsbank Kulmbach
Kontonummer 3 410 480
Bankleitzahl 771 200 73

Commerzbank Kulmbach
Kontonummer 1 400 423
Bankleitzahl 771 400 61

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin:

Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So können damit eventuelle Säumniszuschläge oder Mahngebühren vermieden werden. Unter Umständen können sich auch die Kontoführungsgebühren reduzieren.


Quelle: Presseservice
vom 07.02.2012