Falls Sie sich entschlossen haben, einen Bauplatz bzw. ein Erbbaurecht zu erwerben, bitten wir Sie, den zutreffenden Bewerbungsvordruck auszufüllen und an die Stadt Kulmbach, Liegenschaftsverwaltung, zurückzusenden. Der Stadtrat wird dann in seiner nächsten Sitzung über Ihre Bewerbung entscheiden. Dieser Stadtratsbeschluss ist auf drei Monate begrenzt, d.h., die notarielle Beurkundung muss innerhalb dieser drei Monate erfolgen, ansonsten verliert dieser Stadtratsbeschluss seine Gültigkeit.
Soweit Sie weitere Informationen über den Bauplatz benötigen, bitten wir Sie, mit der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Kulmbach, Oberhacken 8, 95326 Kulmbach, Telefon 09221/940-275, Telefax 09221/940-387, E-Mail liegenschaftsverwaltung@stadt-kulmbach.de, Verbindung aufzunehmen.
Bei Fragen über die mögliche und zulässige Bebauung der Grundstücke erteilt Ihnen die Bau- und Planungsabteilung, Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung, Oberhacken 8, 95326 Kulmbach, Telefon 09221/940-252 bzw. 940-361, Fax 09221/940-311, E-Mail wolfgang.damaschun@stadt-kulmbach.de gerne Auskunft.
Sollten Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bauordnung der Bau- und Planungsabteilung, Telefon 09221/940-214 bzw. 940-339, Fax 09221/940-311, E-Mail werner.fiessmann@stadt-kulmbach.de
Hinsichtlich Stand und Besonderheiten der leitungsmäßigen Erschließung der Baugrundstücke (Hausanschlüsse) empfehlen wir, mit den Stadtwerken (Telefon 09221/9042-0), der Abteilung Tiefbau der Bau- und Planungsabteilung (Telefon 09221/940-312) sowie der E.ON Oberfranken, Hermann-Limmer-Str. 9, 95326 Kulmbach (Telefon 09221/808-0) und den Vertriebsstellen der Deutschen Telekom Kontakt aufzunehmen.
Allgemeine Kosten im Zusammenhang mit dem Bauplatzerwerb:
a) Kosten für die Hausanschlüsse (Gas, Kanal, Wasser, Strom etc.)
b) Vermessungskosten
c) Notar- und Grundbuchgebühren (für notariellen Vertrag sowie evtl. Kaufpreisfinanzierungen)
d) 3,5 % Grunderwerbsteuer
Die Bauplatzkäufer sind verpflichtet, auf dem Grundstück ein Wohnhaus zur eigenen Nutzung im Rahmen der Festsetzung des Bebauungsplans innerhalb einer Frist von drei Jahren nach grundbuchamtlicher Eigentumsumschreibung zu errichten.
Außerdem besteht die Verpflichtung, als Hauptenergieträger für die Heizung Erdgas, eine Wärmepumpe oder Holzpellets zu verwenden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,-- € an die Stadt Kulmbach zu entrichten. Diese ist fällig nach Bezugsfertigkeit des Objekts. Neben den genannten Hauptenergieträgern können auch Öfen mit anderem festen Brennstoff (z.B. Kachelöfen) betrieben sowie für die Warmwasserbereitung Solarenergie verwendet werden.
Diese Bedingungen (Bauverpflichtung und Heinzeinrichtungsverpflichtung) gelten nicht für das Baugebiet "Auf der Höhe" im Stadtteil Burghaig.