 Baugenehmigungen und BauberatungDie Untere Bauaufsichtsbehörde/Denkmalschutzbehörde nimmt für das gesamte Stadtgebiet von Kulmbach das öffentliche Baurecht wahr. Hier findet jeder Bauinteressent kompetente Ansprechpartner. Zu den Aufgaben gehören insbesondere das Baugenehmigungsverfahren, Erteilung denkmalpflegerischer Erlaubnisse, Bauaufsicht, Feuerbeschau und der Vollzug der VAwS. Stadt Kulmbach Bauaufsicht Oberhacken 8 95326 Kulmbach Tel.: 09221/940-0 Fax: 09221/940-311 Barrierefreier Zugang über den Innenhof Bauanträge, deren Genehmigungsdatum länger als 5 Jahre zurückliegt, werden im Stadtarchiv Kulmbach, Bauergasse 2 - 4, Tel.Nr. 09221/940-267 aufbewahrt. Bei entsprechender Berechtigung ist Einsichtnahme in diese Dokumente möglich. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Neubaumaßnahmen und Nutzungsänderungen ist in der Anlage zur Verordung über Bau und Betrieb Garagen sowie über die Zahl der notwentigen Stellplätze (GaStellV) geregelt. In Wohnbaugebieten deren Erschließung nach dem 01.08.1992 durchgeführt wurde sind folgende Stellplatzrichtzahlen einzuhalten
Einfamilienhäuser | 2,0 Stellplätze | 1-Zimmer-Appartements | 1,0 Stellplatz | Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung | 1,5 Stellplätze je Wohneinheit | Eigentumswohnanlagen | 1,5 Stellplätze je Wohneinheit | Mehrfamilienhäuser | 1,5 Stellplätze je Wohneinheit |
Die erforderliche Anzahl ist auf volle Stellplätze aufzurunden. Der Stauraum vor Garagen zählt nicht als Stellplatz.
Bezirkskaminkehrermeister
|  | |  |