Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair

BENUTZUNGSORDNUNG

1. Die Bücherei am Stadtpark ist eine gemeinnützige kulturelle Einrichtung der Stadt Kulmbach. Sie beschafft und vermittelt Medien.

2. Benutzungsberechtigung
Zur Benutzung berechtigt sind natürliche Personen, die in Kulmbach (Stadt und Landkreis) wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen. Ebenso berechtigt sind juristische Personen, die im vorher bezeichneten Gebiet ihren Sitz haben.

3. Anmeldung/Verpflichtung auf die Benutzungsordnung
Der Antragsteller füllt ein Anmeldeformular aus und verpflichtet sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Juristische Personen müssen diese durch einen Zeichnungsberechtigten vornehmen lassen.
Für Besucher entsteht mit Betreten der Bücherei ein Benutzungsverhältnis, auch ohne Unterschrift der entsprechenden Verplichtungserklärung, und es gilt die Benutzungsordnung.

4. Datenschutz
Die Angaben auf dem Anmeldeformular werden EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.

5. Leserausweis
Der Leserausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Bücherei und dafür mitzuführen. Er ist nicht übertragbar. Z.B. ist es nicht zulässig, auf Kinder-Leserausweise Medien für erwachsene Familienmitglieder zu entleihen.

Die Gültigkeit des Leserausweises beläuft sich jeweils auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Auf Antrag kann er gegen Gebühr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ohne Gebühr) um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Ein Verlust ist der Bücherei sofort anzuzeigen. Bei Verlust oder Missbrauch des Leserausweises haftet derjenige, auf dessen Namen der Ausweis lautet, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

6. Ausleihbedingungen
Die Leihfrist beträgt maximal 28 Tage. Für bestimmte Mediengruppe, z.B. DVDs, gelten verkürzte Ausleihfristen.
Maßgeblich ist das auf der Ausleihquittung ausgedruckte Rückgabedatum. Bis zu maximal 2 Verlängerungen sind möglich, aber nur, falls anderweitig keine Vorbestellung vorliegt.

Vorbestellungen auf entliehene Bücher sind gegen Gebühr möglich.

Zur Rückforderung ausgeliehener Bücher ist die Bücherei jederzeit berechtigt.

7. Gebühren

Tarif 1:

Unter 18: Kinder, Jugendliche
Über 18: Schüler, Studenten, Zivildienstleistende, Grundwehrdienstleistende,
Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosenhilfeempfänger (gegen Nachweis)


Jahresgebühr: 2,00 € (keine Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren)
Erstausweis: 2,00 € (keine Gebühr für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren)
Ersatzausweis: 3,00 €
Vorbestellung: 1,00 €
Fernleihe (Buch): 3,00 €
Fernleihe (Kopie): 1,00 €
1. Mahnung: 3,00 €
2. Mahnung: 5,00 € (3,00 € + 2,00 €)
3. Mahnung: 10,00 € (3,00 € + 2,00 € + 5,00 €)
Rechtsamtsschreiben: 15,00 € (3,00 € + 2,00 € + 5,00 € + 5,00 €)
Gerichtlicher Einzug: Tatsächliche Kosten des Verfahrens
Internet (je maximal 30 Minuten): 1,00 €
CD-Hülle beschädigt: 1,00 €
Strichcode beschädigt: 0,50 €
Buchreparatur hausintern: 5,00 €
Buchreparatur extern: Tatsächliche Kosten der Reparatur
Medienersatz: Wiederbeschaffungswert eines neuen Exemplars in Geld oder Beibringung eines neuen Exemplars

Tarif 2:

Erwachsene, Institutionen

Jahresgebühr: 10,00 €
Erstausweis: 2,00 €
Ersatzausweis: 3,00 €
Vorbestellung: 1,00 €
Fernleihe (Buch): 3,00 €
Fernleihe (Kopie): 1,00 €
1. Mahnung: 3,00 €
2. Mahnung: 5,00 € (3,00 € + 2,00 €)
3. Mahnung: 10,00 € (3,00 € + 2,00 € + 5,00 €)
Rechtsamtsschreiben: 15,00 € (3,00 € + 2,00 € + 5,00 € + 5,00 €)
Gerichtlicher Einzug: Tatsächliche Kosten des Verfahrens
Internet (je maximal 30 Minuten): 1,00 €
CD-Hülle beschädigt: 1,00 €
Strichcode beschädigt: 0,50 €
Buchreparatur hausintern: 5,00 €
Buchreparatur extern: Tatsächliche Kosten der Reparatur
Medienersatz: Wiederbeschaffungswert eines neuen Exemplars in Geld oder Beibringung eines neuen Exemplars


8. Haftung für Medien
Medien der Bücherei sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung (z.B. Zerreißen, Hineinschreiben, Verschmutzen usw.) haftet der letzte Benutzer. Festgestellte Schäden sind in der Bücherei anzuzeigen und zu ersetzen. Die Bücherei ist berechtigt, gegebenenfalls Reparaturkosten festzusetzen, den aktuellen Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen oder ein einwandfreies Ersatzexemplar zu verlangen.

9. Ausschluss
Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung entscheidet die Büchereileitung ggf. über den Ausschluss von der Benutzung, zeitweilig oder auf Dauer. Falls ein Kunde der Bücherei sich weigert, eine noch offene Forderung der Bücherei gegen ihn zu begleichen (ganz gleich, welcher Art die Forderung ist, wie hoch und wann sie entstanden ist), kann er von der Benutzung ausgeschlossen werden.

10. Hausordnung
Essen, Trinken und Rauchen in den Räumen der Bücherei ist zu unterlassen. Haustiere jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht werden. Taschen, Mappen usw. müssen in die Schließfächer eingesperrt werden.

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Benutzungsverhältnis ist Kulmbach.

12. Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt ab 1. Oktober 2009 (Stadtratsbeschluss Nr. 3361 vom 24.09.2009) in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 16. November 1995 außer Kraft.

Kulmbach, 29.09.2009


Henry Schramm
Oberbürgermeister


INTERNET-BENUTZUNGSORDNUNG

Benutzerkreis
Die für eine Internet-Nutzung vorgesehenen PCs in der Bücherei am Stadtpark werden deren eingetragenen Benutzern mit gültigem Leserausweis zum persönlichen und nichtgewerblichen Gebrauch angeboten.

Nutzungsgrundlage
Grundlage der Nutzung sind die jeweils aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets sowie die hier niedergelegten Nutzungsbedingungen. Die Bücherei ist berechtigt, Inhalt und Umfang des Informationsangebotes und/oder der Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, bzw. das Informationsangebot einzustellen.

Verpflichtung
Vor der erstmaligen Nutzung bestätigt der Benutzer durch Unterschrift, den Inhalt der Internet-Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, diese zu beachten und einzuhalten. Minderjährige brauchen die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters.

Zweck
Die Nutzung der Internet-PCs in der Bücherei am Stadtpark dient vorrangig der wissenschaftlichen Arbeit, der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der allgemeinen Sach- und Fachinformation. Chatten, Mailen etc. sind nur dann zugelassen, wenn für den o.a. Zweck kein Bedarf besteht. Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter erlaubt. Downloaden ist nur auf Datenträger erlaubt, die hierfür in der Bücherei zu erwerben sind.

Zugang
Der Zugang wird durch das Büchereipersonal geregelt.
Die Bücherei übernimmt keine Gewährleistung für die Zugriffsmöglichkeiten auf das Informationsangebot und die Abrufbarkeit der Informationen. Die Bücherei gibt keine Garantie, daß die Plätze zu jeder Zeit benutzt werden können. Auf einen bestimmten Platz besteht kein Anrecht. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer ist je Benutzer auf maximal 30 Minuten je Tag beschränkt. Eine Verlängerung um jeweils 30 Minuten ist möglich, soweit anderweitig kein Bedarf besteht.

Pflichten des Benutzers
Der Benutzer ist verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Untersagt ist insbesondere das Abrufen und/oder Abspeichern von strafrechtlich relevanten Medieninhalten (das sind Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden-, pornographischen- und/oder rassistischen Inhalts) und jugendgefährdenden Medieninhalten. Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration von Server und PC sind nicht gestattet. Bestellungen (z.B. von Dokumenten) sind nur in eigenem Namen und unter eigener Adresse des Benutzers statthaft.

Urheberrecht
Die Urheberrechte sind zu beachten. Untersagt ist das Kopieren von Betriebssystemen und Standardsoftware, es sei denn der Produzent hat ausdrücklich eine Freigabe zum Herunterladen erteilt.

Datenschutz
Die Bestimmungen des Datenschutzes sind zu beachten.

Haftung
Die Bücherei und ihr Personal haften nicht für Schäden, die dem Benutzer durch die Nutzung der Internet-PCs in irgendeiner Form entstehen. Auf Schadensersatz haftet die Bücherei nur im Fall eines vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverstoßes. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt vorbehalten. Die Bücherei haftet nicht für Verstöße gegen Lizenzrecht und Copyrightbestimmungen durch den Benutzer.

Mißbrauch
Bei Mißbrauch des Internet-Angebots und entsprechenden Verstößen (siehe hierzu insbesondere unter Absatz "Pflichten des Benutzers"), kann der Benutzer seitens der Bücherei vom Zugang ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche und weitere juristische Schritte behält die Bücherei sich ggf. vor.

Allgemeine Benutzungsordnung
Im übrigen - soweit hier nicht ausdrücklich geregelt - gilt ergänzend die oben stehende Benutzungsordnung der Bücherei am Stadtpark der Stadt Kulmbach.

 

Erlassen vom "Betriebsausschuß des Eigenbetriebes Kultur", unter Vorsitz der Frau Oberbürgermeisterin Aures, in seiner Sitzung vom 19.06.2001.