 Bildungsprämie für Weiterbildung
Geld vom Staat für Bildungswillige- Was ist die Bildungsprämie?
- Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie 50% der Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme (max. 500 Euro) erstattet.
- Was wird gefördert?
- Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen
- Wer wird gefördert?
- Förderfähig sind alle Erwerbstätigen im Sinne der Richtlinie:
- angestellte Arbeitnehmer/innen sowie Beamt/innen - in Vollzeit oder Teilzeit - Selbstständige bzw. Freiberufler/innen - geringfügig Beschäftigte - Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
 Nähere Informationen / Beratungstermine unter: VHS Kulmbach Tel. 09221-940269 E-Mail: vhs@stadt-kulmbach.de Beraterin: Frau Ines Ramming
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