Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
Deutsch
Deutsch
Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des BieresKulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair

Flächennutzungsplan


Aufgabe und grundsätzliche Inhalte des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist das Planungsinstrument der Gemeinde, mit dem sie ihre flächenbezogenen Planungen koordiniert und die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereitet.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Kulmbach vom 29. Mai 2002 stellt das angestrebte städtebauliche und landschaftsräumliche Gesamtkonzept der Stadt Kulmbach für einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren dar.
Gemäß der gesetzlichen Forderung sind die Inhalte des Landschaftsplans sowie weiterer Analysen und Gutachten in den Plan integriert.
Der wirksame Flächennutzungsplan enthält vor allem Darstellungen von Wohnbauflächen, Gemischten Bauflächen, Gewerblichen Bauflächen, Sonderbauflächen mit ihrer spezifischen Zweckbestimmung, Flächen für den Gemeinbedarf, die Hauptverkehrsstraßen, Grünflächen, Flächen für die Forst- und Landwirtschaft, Wasserflächen und Flächen für wichtige Ver- und Entsorgungsanlagen.
Außer den planerischen Darstellungen beinhaltet der Plan Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen, die ihre Verbindlichkeit aus der Basis einer anderen Rechtsgrundlage erlangt haben; hierzu gehören beispielsweise Landschaftsschutzgebiete oder Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete.
Der genehmigte Flächennutzungsplan bindet die Stadt Kulmbach und die an seiner Aufstellung beteiligten öffentlichen Planungsträger, soweit sie nicht widersprochen haben. Gegenüber dem einzelnen Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen; er ist deshalb auch nicht anfechtbar.
Rechtsverbindliche Festsetzungen für die künftige städtebauliche Ordnung enthalten erst Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.