Kursgebühr für Sprachkurse:
Die Kursgebühr beträgt für Sprachkurse (15 Abende je 90 Min.) | bei | 10 Teilnehmern | 75,00 € |
| | bei | 8 Teilnehmern | 95,00 € |
| | bei | 6 Teilnehmern | 120,00 € |
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Die Kursgebühr beträgt für Sprachkurse (10 Abende je 90 Min.) | bei | 10 Teilnehmern | 50,00 € |
| | bei | 8 Teilnehmern | 64,00 € |
| | bei | 6 Teilnehmern | 80,00 € |
Gebühr für EDV-Kurse:
Für EDV-Kurse beträgt die Gebühr:
| 10 Unterrichtseinheiten | bei | 10 Teilnehmern | 65,00 € |
| ( je 90 Minuten) | bei | 8 Teilnehmern | 80,00 € |
| | bei | 6 Teilnehmern | 95,00 € |
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| 8 Unterrichtseinheiten | bei | 10 Teilnehmern | 52,00 € |
| ( je 90 Minuten) | bei | 8 Teilnehmern | 64,00 € |
| | bei | 6 Teilnehmern | 76,00 € |
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| 6 Unterrichtseinheiten | bei | 10 Teilnehmern | 39,00 € |
| ( je 90 Minuten) | bei | 8 Teilnehmern | 48,00 € |
| | bei | 6 Teilnehmern | 57,00 € |
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| 4 Unterrichtseinheiten | bei | 10 Teilnehmern | 26,00 € |
| ( je 90 Minuten) | bei | 8 Teilnehmern | 32,00 € |
| | bei | 6 Teilnehmern | 38,00 € |
Bei Fortbildungskursen zur beruflichen Qualifizierung (Sprachkurse fallen nur bei festgelegten Zertifikatskursen unter die berufliche Qualifizierung) beträgt die Gebühr nach dem 3. Semester auch dann höchstens 75,00 € pro Kurs, wenn weniger als 10 Teilnehmer (mindestens aber 6 Teilnehmer) verblieben sind.
Die Kursgebühr wird aufgrund der nach dem 2. Unterrichtstag verbindlich vorliegenden Anmeldungen festgelegt.
Auf Antrag und gegen Nachweis kann eine Ermäßigung von 30 Prozent der Kursgebühr gewährt werden:
1. für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
2. für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Zivildienstleistende.
Ein Gebührennachlass von 20 Prozent wird gewährt, wenn mehr als 20 Teilnehmer einen Kurs besuchen.
Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände wird nur die für den Antragsteller günstigere Ermäßigung gewährt.
Abweichend wird zugelassen, dass neben der bestehenden Gebührenordnung Kurse durchgeführt werden können, die ein gesondert festgesetztes Entgelt erforderlich machen ( z.B. Tanzkurse, Workshops, Kurse die in angemieteten Räumen stattfinden, Gymnastik- und Gesundheitskurse).
Stand: 01.09.2005