Ansprechpartner
Herr Bernd Seebach
Bauergasse 4
95326 Kulmbach
Tel.: 09221/940-310
Fax.: 09221/94088 310
bernd.seebach@stadt-kulmbach.de
Hundesteuer
Die Steuerpflicht entsteht, sobald der gehaltene Hund ein Alter von vier Monaten erreicht hat und seit mindestens drei Monaten im Besitz des Halters ist.
Die Steuersätze betragen jährlich:
Für den 1. Hund 40,00 €
Für den 2. Hund 50,00 €
Für jeden weiteren Hund 60,00 €
Die Steuer für sog. Kampfhunde, die in der Verordnung des Bayerischen Innenministeriums aufgeführt sind und nur mit Erlaubnis des Amtes für Öffentliche Sicherheit und Ordnung gehalten werden dürfen beträgt
615,00 €.
Verschiedene Steuerermäßigungen sind möglich und können im Einzelfall erfragt werden