Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres

Themen- und Lebenslagenübersicht

Lebenslagen beinhalten eine allgemeingültige Beschreibung nach lebens- bzw. problemtypischen Situationen.
Lebenslagen dienen dazu, das Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltungen nach lebenstypischen Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger im übertragenen Sinne auch für die Wirtschaft zu strukturieren und damit definierte Sachzusammenhänge zu erstellen. An der Erweiterung des Angebots wird ständig gearbeitet.

Hunde

Hundesteuer

Ansprechpartner

Herr Stephan Dippold
Oberhacken 1
95326 Kulmbach
Tel.: 09221/940-310
Fax.: 09221/94088 310
stephan.dippold@stadt-kulmbach.de

 

Hundesteuer
Die Steuerpflicht entsteht, sobald der gehaltene Hund ein Alter von vier Monaten erreicht hat und seit mindestens drei Monaten im Besitz des Halters ist.

 

Die Steuersätze betragen jährlich:

Für den 1. Hund 40,00 €
Für den 2. Hund 50,00 €

Für jeden weiteren Hund 60,00 €

Die Steuer für sog. Kampfhunde, die in der Verordnung des Bayerischen Innenministeriums aufgeführt sind und nur mit Erlaubnis des Amtes für Öffentliche Sicherheit und Ordnung gehalten werden dürfen beträgt

615,00 €.

Verschiedene Steuerermäßigungen sind möglich und können im Einzelfall erfragt werden


Zuständige Stellen