Ansprechpartner
Frau Fieber
Tel. 0 92 21/940 239
Herr Feulner
Tel. 0 92 21/940 228
Zur Beurkundung von Geburten und Totgeburten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Geburtsanzeige des Klinikums Kulmbach (wird in der Regel direkt dem Standesamt zugesandt)
- Personalausweis bzw. Reisepass von Vater und Mutter
- bei unverheirateten Eltern: Geburtsnachweis (Urkunde) der Mutter und ggf. des Vaters (bei Geburt im Ausland mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers)
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter und ggf. auch des gesetzlichen Vertreters des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung
- Urkunde über eine bereits abgegebene Sorgeerklärung
- Urkunde über die Erteilung des Namens des Vaters durch die Mutter mit Urkunde über die
- Einwilligungserkärung des Vaters in die Namenserteilung
- bei miteinander verheirateten Eltern: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen über die Geburt der Eltern oder begl. Abschrift aus dem früheren Familienbuch (jetzt fortzuführender Heiratsantrag)
- Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers; Bescheinigung über die Wirksamkeit einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- bei Geschiedenen: Abschrift aus dem Heiratsregister (früher Familienbuch) bzw. Ehesurkunde und ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Eheschließung bzw. Scheidung im Ausland: Original der Urkunde bzw. des Scheidungsurteils mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers. Bei Scheidung im Ausland ist ggf. das Anerkennungsverfahren in Deutschland einzuleiten
- bei Witwen: Nachweis über die Eheschließung (Urkunde) mit Vermerk über den Tod des Mannes bzw. Ehesurkunde und Sterbeurkunde des Mannes (bei Heirat bzw. Sterbefall im Ausland: Mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers)
- bei Spätaussiedlern (bzw. Vertriebenen): Vertriebenenausweis, Registrierschein, Bescheinigung nach § 15 BVFG, Bescheinigungen über evtl. Namensänderungen der Eltern des Kindes
Diese Aufzählung kann nur allgemeine Hinweise enthalten.
In speziell gelagerten Fällen können u.U. weitere Unterlagen erforderlich sein.