Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres

Themen- und Lebenslagenübersicht

Lebenslagen beinhalten eine allgemeingültige Beschreibung nach lebens- bzw. problemtypischen Situationen.
Lebenslagen dienen dazu, das Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltungen nach lebenstypischen Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger im übertragenen Sinne auch für die Wirtschaft zu strukturieren und damit definierte Sachzusammenhänge zu erstellen. An der Erweiterung des Angebots wird ständig gearbeitet.

Ihre Familie hat Zuwachs bekommen!

Alles Amtliche rund um die Geburt eines Kindes

Geburt eines Kindes

Ansprechpartner


Frau Fieber
Tel. 0 921 21/940 239

Herr Feulner
Tel. 0 92 21/940 228


Zur Beurkundung von Geburten und Totgeburten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Geburtsanzeige des Klinikums Kulmbach (wird in der Regel direkt dem Standesamt zugesandt)
  • Personalausweis bzw. Reisepass von Vater und Mutter
  • bei unverheirateten Eltern: Geburtsnachweis (Urkunde) der Mutter und ggf. des Vaters (bei Geburt im Ausland mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers)
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter und ggf. auch des gesetzlichen Vertreters des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung
  • Urkunde über eine bereits abgegebene Sorgeerklärung
  • Urkunde über die Erteilung des Namens des Vaters durch die Mutter mit Urkunde über die
  • Einwilligungserkärung des Vaters in die Namenserteilung
  • bei miteinander verheirateten Eltern: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen über die Geburt der Eltern oder begl. Abschrift aus dem früheren Familienbuch (jetzt fortzuführender Heiratsantrag)
  • Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers; Bescheinigung über die Wirksamkeit einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe
  • bei Geschiedenen: Abschrift aus dem Heiratsregister (früher Familienbuch) bzw. Ehesurkunde und ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Eheschließung bzw. Scheidung im Ausland: Original der Urkunde bzw. des Scheidungsurteils mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers. Bei Scheidung im Ausland ist ggf. das Anerkennungsverfahren in Deutschland einzuleiten
  • bei Witwen: Nachweis über die Eheschließung (Urkunde) mit Vermerk über den Tod des Mannes bzw. Ehesurkunde und Sterbeurkunde des Mannes (bei Heirat bzw. Sterbefall im Ausland: Mit Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers)
  • bei Spätaussiedlern (bzw. Vertriebenen): Vertriebenenausweis, Registrierschein, Bescheinigung nach § 15 BVFG, Bescheinigungen über evtl. Namensänderungen der Eltern des Kindes


Diese Aufzählung kann nur allgemeine Hinweise enthalten.
In speziell gelagerten Fällen können u.U. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Zuständige Stellen