Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
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Landschaftsplan

Der Landschaftsplan als Ausgangspunkt jeglicher Nutzungsüberlegung ist die Grundlage des Flächennutzungsplanes.

Die Landschaftsplanung soll durch eine problemorientierte Bestandsaufnahme von Naturhaushalt und Landschaftsstruktur und eine ökologische und gestalterische Bewertung von Wirkungen und Abhängigkeiten, Entscheidungsgrundlagen für die weitere Entwicklung des Stadtgebiets im Rahmen der Bauleitplanung erbringen.
Nach Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG sind im Landschaftsplan - soweit erforderlich - darzustellen oder festzusetzen:

  • Bewertung des Ist-Zustandes von Natur und Landschaft.
  • der anzustrebende Zustand von Natur und Landschaft.
  • allgemeine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Flächen und Objekte.
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege wildwachsender Pflanzen und -lebender Tiere.
  • die Maßnahmen zur Erholung in der freien Natur.
  • die Maßnahmen zur Unterhaltung der Gewässer.

Die wichtigsten Aussagen des Landschaftsplanes wurden, soweit sie geeignet sind, in den Flächennutzungsplan der Stadt Kulmbach übernommen. Insbesondere sollen durch den Landschaftsplan die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenarten und das Landschaftsbild der Stadt Kulmbach gesichert werden.
Der Landschaftsplan hat die gleiche Rechtswirkung wie der Flächennutzungsplan, er ist nach Genehmigung und öffentlicher Bekanntmachung behördenverbindlich. Konkretisiert werden die Ziele des Landschaftsplans in rechtsverbindlichen Bebauungs- bzw. Grünordnungsplänen.
Genauere Informationen zu den Inhalten des Landschaftsplans enthält der Erläuterungsbericht, der bei der Stadt Kulmbach, Bau- und Planungsabteilung, SG 520 jederzeit eingesehen werden kann.

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