Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres

Musikalische Grundausbildung (MGA) und
Blockflötengrundausbildung (BGA)

(Informationsschrift für Eltern)

Was ist „Musikalische Grundausbildung“ (MGA)/Blockflötengrundausbildung (BGA)?

Musikalische Grundausbildung (ab der 1. Klasse) bildet mit der Musikalischen Früherziehung (ab 4 Jahren) und der Blockflötengrundausbildung (ab der 2. Klasse) die Basis der Arbeit an der Musikschule. Im Unterricht soll das Interesse der Kinder an der Musik geweckt werden und zugleich Grundlagen für eine instrumentale oder vokale Ausbildung geschaffen werden. Die Musikalische Grundausbildung soll musikalische Fähigkeiten des Kindes entwickeln und fördern und die Begabungsrichtungen erkennen helfen. So sollen darüber hinaus die zum Instrumentalspiel notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Sie hat somit ihren Sinn sowohl in der allgemeinen Sensibilisierung für Musik als auch in der Vorbereitung des Instrumentalspiels.

MGA und BGA stellen ein in sich geschlossenes Ausbildungssystem dar, in dem der Schüler Kenntnisse über Musik erlangen, eine emotionale Beziehung zur Musik gewinnen und Möglichkeiten einer Selbstverwirklichung in der Musik erfahren soll. Er soll zu musikalischem Verhalten in der Gruppe und zu weiterem Umgang mit Musik, dem hörend-rezeptiven wie dem vokal- oder instrumental-praktischen befähigt sein. D. h. mit anderen Worten, dass Veranlagungen, bekannt oder noch verborgen, im Unterricht erkannt oder gut entwickelt und gefördert werden. Später sollen sie Jugendlichen und Erwachsenen aktives Musizieren ermöglichen.

Bevor ein Kind im Alter von 6 Jahren (mit Einschulung) bzw. 7 Jahren eine spezielle instrumentale oder vokale Ausbildung erfährt, ist es erforderlich, dass es ein Jahr lang den Unterricht in MGA/BGA besucht.

Nicht jedes Kind will und muss Musik machen. Den interessierten Kindern sollte aber diese Möglichkeit nicht verbaut werden.

Viele Eltern kommen häufig zum Lehrer und stellen die Frage

„Ist mein Kind eigentlich musikalisch"?.

Zu Beginn dieser musikalischen Vorausbildung wird dies wohl kaum jemand eindeutig sagen können. Unsere ausgebildeten Fachlehrer stellen in zwei Jahren eine große Beziehung zur Musik her, die in den meisten Fällen zum instrumentalen Unterricht führt. Sollte die Beziehung zur Musik nicht bis zum Erlernen eines Musikinstrumentes reichen, so darf nicht unerwähnt bleiben, dass MGA/BGA auch auf die außermusikalischen Fähigkeiten wie z. B. Sozialverhalten, Gestaltungsprozesse und Körperbeherrschung eingehen.

Aus den Lehrplänen gehen insgesamt vier Arbeitsbereiche hervor

  1. Musikübung (vokale, instrumentale und bewegungsmäßige Umsetzung von Musik)
  2. Hörerziehung
  3. Instrumentinformation (wichtig für die Wahl des richtigen Instruments im Anschluss an den Kurs)
  4. Allgemeine Musiklehre

Musikübung heißt, alle mit Musik in Verbindung stehenden Körperteile zu mobilisieren, um sie fähig zu machen, Musik zu verarbeiten.

Hörerziehung - bewusst oder unbewusst - fehlt in keiner Unterrichtsstunde. Sie bildet den Mittelpunkt der Grundausbildung.

Musikinstrumente werden in MGA nicht erlernt, sondern vorgestellt. In der Blockflötengrundausbildung wird im Rahmen der Möglichkeiten eines Klassenunterrichts, das Spiel auf der Blockflöte mit erlernt. Die Kinder lernen zudem alle gebräuchlichen Instrumente kennen, die original gezeigt und vorgeführt werden. Der Lehrer erklärt den Einsatz und die Spielweise der Instrumente. Die Kinder haben dabei die Möglichkeit, die Instrumente selbst auszuprobieren.

In der Musiklehre wird angestrebt, dass die Kinder die schriftlichen Zeichen (Noten- und Pausenzeichen, Tempo und Lautstärke etc.) und die gebräuchlichsten Fachausdrücke (allegro, piano, crescendo etc.) beherrschen.

Zu wenig Ehrgeiz ist genauso schädlich wie zuviel. Die Grundausbildung hat ihr Ziel erreicht, wenn Kinder Freude an der Musik und am Musizieren bekommen haben und den Wunsch, ein Instrument zu lernen, aus freiem Willen selbst aussprechen.