- Angelegenheiten der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), (Schutz der Sonn- und Feiertage, Sammlungsrecht, Lotterien/Ausspielungen)
- Obdachlosenangelegenheiten (Aufsicht der Obdachlosen)
- Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitsaufsicht (z. B. Bestattungswesen, Leichenpässe, Umbettungsgenehmigungen, Beerdigung unbekannter Leichen bzw. Leichen ohne Angehörige)
- Aufgabe des Feuerschutzes (Sicherung des Feuerschutzes), Förderung des Feuerlöschwesens (Beschaffung/Unterhalt von Feuerschutzeinrichtungen für die Feuerwehr, Zusammenarbeit mit den Organen der Feuerwehr);
Teilnahme an der Feuerbeschau;
Koordinierungsstelle für die Bedarfsdeckung von Löschwasser
- Verbleibende Aufgaben der Stadt Kulmbach im Rahmen des Zivilschutzes (z. B. Warn- und Alarmdienst, Sicherstellung der Versorgung u. ä.)
- Vollzug der Lärmbekämpfungsverordnung, sonstige Lärmbekämpfungsmaßnahmen
- Gemeindliche Aufgaben zum Straßenverkehrsrecht / Untere Straßenverkehrsbehörde:
- Vollzug der Straßenverkehrsverordnun
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; Mitwirkung im Verkehrssicherheitskreis; Schülerlotsen; Aufgaben des Schulwegbeauftragten; Verkehrsbeschilderung; Schwertransporte; Sonntagsfahrverbot; Lautsprechergenehmigungen; sonstige Ausnahmegenehmigunge
- Absicherung von Baustellen im Straßenraum (ohne Baumaßnahmen des Bauhofes bzw. des Straßenbaulastträgers)
- Kommunale Verkehrsüberwachung
- Mitwirkung bei der Verkehrsplanung; Verkehrsleitsysteme
- Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean-, -um und -abmeldungen, Vollzug der §§ 33 ff Gewerbeordnung);
- Vollzug des Gaststättengesetze
- Genehmigung von Märkten einschließlich Marktaufsicht, Genehmigung von Ausstellungen, Messe
- Vollzug des Ladenschlussgesetze
- Vollzug des Arzneimittelgesetzes
- Sühneangelegenheiten
- Betreuung des Seniorenbeirates
- Betreuung, Entwicklung, Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich der dazu gehörenden Einrichtungen, Ausstattung, Linien, Linienverbesserung, Fahrpläne, Bushaltestellen (ausgenommen Förderanträgezuständig Finanzabteilung); Nahverkehrsplan in Abstimmung mit dem Landkreis; Kontaktstelle zu Busunternehmen und Bahn
- Vollzug des Sprengstoffgesetzes (Feuerwerke; Bühnenpyrotechnik etc.)
- Durchführung des Vorverfahrens bei Wild- und Jagdschäden
- Stellung eines neutralen Zeugen für Hausdurchsuchungen i. S. d. § 105 Abs. 2 StPO
- Vollzug der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG; „DLRL“) und der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG; „BQRL“) insbesondere Erledigung der Angelegenheiten im Bezug auf das Binnenmarktinformationssystem (IMI) i. V. m. der IMI-Verordnung (vom 9. Oktober 2010, GVBl. S. 715)
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