 Vorerst musizieren alle Hartz IV-Kinder kostenlos"Musikschule"
Auf ein Jahr befristet werden auch Aufnahme- und Ausleihgebühr auf Null gesetzt.
Empfänger von Hartz IV, deren Kinder in die Städtische Musikschule gehen, werden künftig auch vom Anmeldeentgelt sowie den Gebühren fürs Ausleihen von Instrumenten befreit. Das beschloss der Ferienausschuss des Stadtrats gestern gegen die drei CSUStimmen von Frank Wilzok, Jörg Kunstmann und Wolfram Brehm. Die Regelung gilt vorerst befristet auf ein Jahr, dann soll anhand der Erfahrungswerte neu beraten werden. „Alles nichts wert“
Am Ende einer längeren Diskussion sah OB Henry Schramm das Thema „leidenschaftslos“, obwohl er sich zumindest anfangs für eine Beibehaltung der Ausleihgebühr stark gemacht hatte: „Wenn was nichts kostet, ist alles auch nichts wert.“ Allerdings fand er es generell traurig, dass vieles zerredet werde. Schließlich sei es allein schon beachtlich, dass Kinder aus Hartz IV-Familien von den monatlichen Musikschul-Gebühren befreit worden seien: „Aber es wird eben immer noch mehr gefordert.“ Mit Blick auf die Haushaltslage prognostizierte er, die Stadträte müssten sich künftig über vieles Gedanken machen, was nicht mehr möglich sei.
Der Vorschlag, dem der Beschluss folgte, kam von Stefan Schaffranek (WGK). Für ihn war es nur konsequent, nach dem ersten Schritt auch den zweiten zu gehen – und sowohl von den 15 Euro Anmeldegebühr als auch der Ausleihgebühr für Instrumente von monatlich in etwa bis zur gleichen Höhe zu befreien. Jörg Kunstmann (CSU) hingegen warf ein, dass 15 Euro auch für Familien außerhalb von Hartz IV („Alleinverdiener, die ein Haus abzuzahlen und zwei Kinder haben“) viel Geld sein können.
Ingo Lehmann, Simon Moritz und Hans Werther hatten mit der SPD-Fraktion im Mai bereits gegen eine Erhöhung der Preise an der Musikschule gestimmt. Gestern stellten sie sich dann auch mit ihrem „Nein“ gegen den Beschluss, dass von einer zwölf- auf eine elfmonatige Abrechnung umgestellt wird. August unterrichtsfrei
Dieser Schritt war nötig, wie Jürgen Treppner von der Kulturabteilung berichtete: Beim Stadtratsbeschluss im Mai sei nämlich nicht nur die Jahresgebühr um 8,25 Prozent auf 607,20 Euro angehoben, sondern auch auf Monatsentgelte umgestellt worden. Dabei sei allerdings übersehen worden, dass der August unterrichtsfrei ist – er könne einem Schüler, der nach einem Jahr nicht kündigt und seinen Unterricht somit fortsetzt, auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Quelle: - Bayerische Rundschau vom 13.08.2010 |  | |  |