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Gewerbesteuer und Grundabgaben: Wichtige Erinnerung an Steuertermin am 15. November 2022

Gewerbesteuer und Grundabgaben wie die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühr: Sie werden turnusgemäß für das 4. Quartal des Jahres zum 15. November 2022 fällig.


Um keine eventuell fälligen Säumniszuschläge oder Mahngebühren zahlen zu müssen, erinnert die Stadt Kulmbach im Vorfeld alle Zahlungspflichtigen an diesen wichtigen Steuertermin.

Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dau-er festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Zu beachten ist dabei, dass zur Zahlung keine weitere Erinnerung von Seiten der Stadt Kulmbach erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach
IBAN DE84 7715 0000 0000 1000 73

VR Bank Oberfranken Mitte eG
IBAN DE91 7719 0000 0000 0008 92

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vor-teile eines Lastschriftverfahrens hin: Hier ist weder eine Terminüberwachung oder die neue Anfertigung eines Überweisungsbelegs erforderlich. Auf diese Weise können eventuell entstehende Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

Für Rückfragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter der Telefonnummer 09221/940-299 bzw. per E-Mail unter
stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.

Quelle:
- Presseservice vom 10.11.2022

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