1. Aufgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde gem. Art. 3 und 4 ZustGVerk i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrkrV mit Ausnahme der dem SG 310 -Ordnungsamt übertragenen Erlaubniserteilungen, insb. für Veranstaltungen auf der Straße gem. § 29 Abs. 2 StVO (ohne hierfür ggf. erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen), insb.
a. kurzfristige verkehrsrechtliche Anordnungen (Baustellen, Veranstaltungen aller Art)
b. dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnungen
c. Verkehrsschauen aller Art
d. Schulbushaltestellen und Schulwegsicherheit
e. Unfallkommission
f. Stellungnahmen in straßenverkehrsrechtlicher Sicht (insb. Bauanträge)
g. Einteilung des städtischen Tempomessgerätes
2. Straßen, Brücken- und Wegebau inkl. zugehöriger Ausstattungen sowie Unterhaltung inkl. Mitwirkung bei deren Abrechnung
3. Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie der öffentlichen Brücken und Gewässer
4. Vollzug des Bayrischen Straßen und Wegegesetzes, der Wassergesetze, der Bodenschutzgesetze im Hinblick auf Altlasten
5. Wasserbaumaßnahmen
6. Parkraumbewirtschaftung in technischer Hinsicht (ausgenommen Parkhäuser und Tiefgaragen) inkl. Betreuung, Bestückung, Entleerung der Geldwechsel- und Parkscheinautomaten
7. Bewirtschaftung von Deponien und Wertstoffcontainerstandorten
8. Fachberatende Stelle bei erforderlichen Löschwasserrückhaltemaßnahmen, die für die Sicherstellung des örtlichen Feuerschutzes als Grundversorgung erforderlich werden und die nicht von speziellen Objektschutzforderungen durch die Nutzung Dritter verursacht werden.
9. Aufgrabungsgenehmigungen einschließlich Kontrollen der Straßenaufgrabungen
10. Digitale Infrastruktur (Breitbandausbau, BayernWLAN, etc.)