Kontrast

instagram

facebook-app-symbol

 
BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Innenbereichsatzungen

Innenbereichssatzungen sind Satzungen im Sinne des § 34 Abs. 4 BauGB. Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen und diesen unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen auf einzelne Außenbereichsflächen als Innenbereich erweitern bzw. in diesen einbeziehen.

 

Sie sind jeweils unter den Namen Klarstellungssatzung, Entwicklungssatzung und Ergänzungssatzung bekannt. Durch ihr Einwirken können sich die Zulässigkeitsmaßstäbe für Vorhaben ändern.

 

Gültige Satzungen:

1 Klarstellungssatzung für den Ortsteil Windischenhaig, Gmkg. Katschenreuth

2 Klarstellungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Burghaig, Gmkg. Burghaig

3 Ergänzungssatzung für den nord-östlichen Ortsrand des Ortsteils Windischenhaig, Gmkg. Katschenreuth

4 Klarstellungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Seidenhof, Gmkg. Burghaig

5 Klarstellungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Niederndobrach, Gmkg. Höferänger

6 Einbeziehungssatzung für den Bereich westlich Seidenhofer Str./nördlich Burghaiger Friedhofsweg, Gmkg. Burghaig

7 Verbundene Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Burghaig, Untere Weinberggasse, westlicher Teilbereich

8 verbundene Klarstellungs-, und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Baumgarten, Gmkg. Lehenthal

9 Einbeziehungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kulmbach – Mangersreuth, Mangersreuther Straße, Ortsausgang Richtung Melkendorf, Fl. Nr. 185 Gmk. Mangersreuth / Teilfläche

10. Einbeziehungssatzung gemäß §34 Abs. 4 Nr.3 BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen Höferänger/Südlich Biegersguter Weg, Fl. Nr. 4 Teilfläche (T) und 5 (T), Gmk. Höferänger in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Höferänger