Geburt in Kulmbach

Sie haben Zuwachs bekommen?

 

Damit das Standesamt die Geburt Ihres Kindes ordnungsgemäß beurkunden kann und Sie möglichst zeitnah die gewünschten Geburtsurkunden erhalten, bitten wir Sie, diese bis spätestens eine Woche nach der Geburt Ihres Kindes (dies ist die gesetzliche Frist) persönlich bei uns im Standesamt anzumelden. Hierbei werden die Angaben, die uns das Klinikum Kulmbach durch eine schriftliche Geburtsanzeige mitteilt, zusammen mit Ihnen ergänzt. 

 

Das Standesamt ist während der Öffnungszeiten für Sie zu erreichen. 

 

Das Klinikum Kulmbach wird Ihnen die „Erklärung der Eltern zur Vornamensgebung und zur Namensführung des Kindes“ aushändigen, welche Sie sich auch unter vorstehendem Link selbst ausdrucken können. In diese tragen Sie bitte gewünschte(n) Vornamen des Kindes ein. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit der Vornamen. Nach Beurkundung der Geburt sind Veränderungen oder Ergänzungen leider nicht mehr möglich.

 

Welche Unterlagen vom Standesamt Kulmbach für die ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt werden, erfragen Sie bitte vorab telefonisch beim Standesamt

 

Haben Sie weitere Fragen können Sie sich auch gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wenden. Diese sind persönlich und telefonisch während der Öffnungszeiten des Standesamtes zu erreichen.