Infos zu sozial gefördeten Wohnungen und Formulare
Gebühr:
Bürger der Stadt Kulmbach, die unter die gesetzlich bestimmten Einkommensgrenzen fallen, können die Berechtigungsbescheinigung zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung beantragen.
Die Einkommensgrenzen sowie alle notwendigen Informationen können Sie den „Erläuterungen zum Ausfüllen des Formblatts Stabau III a sowie der Einkommenserklärung für den/die Antragsteller/in“ entnehmen.
Gebühr: 15,00 €
Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung