Hundesteuer

Sie haben einen Hund und Fragen zur Hundesteuer

Wir helfen Ihnen gerne! 

 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Anmeldung und Berechnung:
Die Steuerpflicht entsteht, sobald der gehaltene Hund ein Alter von vier Monaten erreicht hat und seit mindestens drei Monaten im Besitz des Halters ist.

 

Die Steuersätze betragen jährlich:

Für den 1. Hund 40,00 €
Für den 2. Hund 50,00 €

Für jeden weiteren Hund 60,00 €

 

Die Steuer für sog. Kampfhunde, die in der Verordnung des Bayerischen Innenministeriums aufgeführt sind und nur mit Erlaubnis des Amtes für Öffentliche Sicherheit und Ordnung gehalten werden dürfen beträgt 615,00 €.

 

Verschiedene Steuerermäßigungen sind möglich und können im Einzelfall erfragt werden.

 

Sie haben Fragen bzw. benötigen weitere Informationen?

Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Steuern und Abgaben, insbesondere Herr Bernd Seebach (Tel. 09221 940310, Email: ) weiter.