Informationen zum Haushalt der Stadt Kulmbach
Die Stadt Kulmbach führt ihren Haushalt nach den Grundsätzen der Kameralistik.
Gemäß den Vorgaben des Art. 63 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat jede Gemeinde jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen, im Zuge dessen ein Haushaltsplan aufzustellen ist.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und für die Erfüllung der Aufgaben zu leistenden Ausgaben.
Aktuelles:
Haushaltsunterlagen des Jahres 2026