Hundesteuer 2021 – Stichtag 15. Februar 2021Am 15. Februar 2021 ist der Stichtag: Dann wird wieder die Hundesteuer im Stadtgebiet Kulmbach für das aktuelle Kalenderjahr fällig. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung im Vorfeld noch einmal alle Hundebesitzer an diesen Termin. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Kulmbach auch alle Hundehalter, die im Besitz eines über vier Monate alten Hundes sind und ihn noch nicht angemeldet haben, dies umgehend nachzuholen. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzung für eine satzungsgemäße Steuerbefreiung vorliegen sollte.
Ansprechpartner ist hier das Sachgebiet Steuern/Abgaben der Stadt Kulmbach in der Bauergasse 2-4 (Tel. 09221/940-310).
Alle Hintergründe rund um die Hundesteuer gibt es z. B. auch online auf www.kulmbach.de unter der Rubrik Stadtrecht/Hundesteuer.
Darüber hinaus sind Vordrucke für die Anmeldung zur Hundesteuer beim zuständigen Sachgebiet Steuern/Abgaben bzw. im Bürgerbüro im Rathaus oder im Internet unter http://www.kulmbach.de/xist4c/web/Online-Formulare_id_3901_.htm. erhältlich.
Quelle: - Presseservice vom 12.01.2021 | | Abfallentsorgung Landkreis KulmbachLebensmittelstandort Kulmbach | |