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Wer will Schöffe werden?: Bewerbungen für besonderes Ehrenamt ab sofort möglich

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder eine Schöffenwahl statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet. Ein beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss trifft daraufhin eine Auswahl.

Nähere Informationen zur Bewerbung als Schöffe gibt es für Kulmbacher Bürgerinnen und Bürger auch direkt bei der Stadt Kulmbach.

Welche Aufgaben haben Schöffen?
Sie sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Wer kann Schöffe werden?
Ein Schöffe muss deutscher Staatsbürger sein und eine Reihe weiterer Voraussetzungen mitbringen.

Wie wird man Schöffe?
Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben. Diese Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen muss schriftlich erfolgen. Die hierfür einheitlich zu verwendenden Bewerbungsbögen und nähere Informationen zum Schöffenamt sind für Kulmbacher Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Stadt Kulmbach erhältlich. Sie können aber auch im Internet auf der Website der Stadt Kulmbach www.kulmbach.de unter der Rubrik Politik / Wahlen heruntergeladen werden. Die Bewerbungen müssen im Original bis spätestens Freitag, 17. März 2023 im Bürgerbüro der Stadt Kulmbach, Rathaus, Marktplatz 1, eingegangen sein. Ansprechpartner ist Thomas Besand, Tel. 09221 / 940-456.

Es werden dort auch Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen entgegengenommen. Diese wer-den an den zuständigen Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kulmbach weitergeleitet. Die Bewerbungsfrist hierfür endet allerdings bereits am Montag, 13. Februar 2023.

Quelle:
- Presseservice vom 01.02.2023

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