Maskenpflicht auf dem Wochenmarktwir weisen darauf hin, dass auf dem Wochenmarkt mittwochs und samstags am kulmbacher Marktplatz weiterhin FFP2-Maskenpflicht besteht. Dies ist in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern in Verbindung mit der derzeitigen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach so festgelegt.
Quelle: - Presseservice vom 01.06.2021 | | Abfallentsorgung Landkreis KulmbachLebensmittelstandort Kulmbach | |