Er ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: Der 15. Februar 2021. Dieser Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden.
Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer, der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) und der Hundesteuer am 15. Februar 2021 fällig wird.
Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.
Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt. Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:
Sparkasse Kulmbach-Kronach
IBAN DE84771500000000100073 BIC BYLADEM1KUB
VR Bank Oberfranken Mitte eG
IBAN DE91771900000000000892 BIC GENODEF1KU1
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin:
Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So können damit eventuelle Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.
Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.