Sondernutzungsgebühren für 2025 werden fälligZum 15.01.2025 wird wieder die jährliche Sondernutzungsgebühr z.B. für Außenbestuhlung, Werbe- und Warenständer oder Hinweisschilder fällig. Dies betrifft insbesondere die Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürger mit einer gültigen Sondernutzungserlaubnis, die noch kein Lastschriftverfahren eingerichtet bzw. ein SEPA-Mandat erteilt haben.
Um Mahnungen inklusive Mahngebühren zu vermeiden, bittet die Stadt Kulmbach um Beachtung dieses Termins und fristgerechte Überweisung.
Quelle: - Presseservice vom 09.01.2025 | | Abfallentsorgung Landkreis KulmbachLebensmittelstandort Kulmbach | |