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Mittagsverpflegung an Schulen - Kein Zwang zur Essensbestellung

Aufgrund der derzeitigen Berichterstattung weist die Stadt Kulmbach darauf hin, dass es von städtischer Seite oder von Seiten des Schulamtes keinerlei Vorgaben zur verpflichtenden Bestellung eines Mittagessens an den Kulmbacher Grund- und Mittelschulen gibt.

Im Moment hält sich hartnäckig die Behauptung, dass die Eltern gezwungen seien, ein Mittagessen für ihre schulpflichtigen Kinder, die ein Ganztagesangebot nutzen, zu bestellen. Dies sei, insbesondere mit Blick auf die im Rahmen der Ausschreibung der Mittagsverpflegung gestiegenen Essenspreise für viele Eltern eine belastende Situation. „Es ist richtig, dass die Preise für die Mittagsverpflegung ab dem kommenden Schuljahr ansteigen, es stimmt aber nicht, dass wir als Stadt die Eltern verpflichten, ein Mittagessen für ihre Kinder zu bestellen", erklärt hierzu Oberbürgermeister Ingo Lehmann.
In einem Schreiben des Kultusministeriums wird dies noch einmal deutlich herausgestellt: „Die Möglichkeit der Bereitstellung eines warmen Essens an der Schule bildet eine Genehmigungsvoraussetzung für Ganztagsangebote bis mindestens 16 Uhr. Die tatsächliche Abnahme einer warmen Mittagsverpflegung durch die Schülerinnen und Schüler bei der offenen Ganztagsschule ist davon unabhängig und muss nicht verpflichtend erfolgen."
Zugleich obliegt es aber den Schulen, im Rahmen eines pädagogischen Konzeptes, für das die Schulen selbst verantwortlich sind, ein Mittagessen verpflichtend einzuführen. Aus dem Kultusministerium heißt es dazu: „Das pädagogische Konzept einer Schule kann, im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger, für die Teilnahme am Ganztagsangebot eine verbindliche Anmeldung zum angebotenen Mittagessen vorsehen, sofern eine angemessene Speisenauswahl - insbesondere unter Berücksichtigung einer Wahlmöglichkeit von fleischhaltiger und vegetarischer Kost - angeboten wird."

Quelle:
- Presseservice vom 09.06.2022

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