Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
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3G-Regelung in städtischen Einrichtungen

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt für Zusammenkünfte im Landkreis Kulmbach in Innenbereichen die 3G-Regel.

In der Volkshochschule, der Bücherei am Stadtpark und den Museen auf der Plassenburg wird dies wie folgt gehandhabt:
Wer geimpft ist, muss einen Impfnachweis vorzeigen können, wer genesen ist, einen entsprechenden Genesenennachweis. Als zulässige Tests werden PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) und Antigentest (max. 24 Stunden gültig) gezählt. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich.
Testnachweise, ob in elektronischer oder schriftlicher Form, müssen vor Kursbeginn dem/der Kursleiter/in unaufgefordert vorgezeigt werden (VHS) bzw. am Eintritt vorgezeigt werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen, Schülerinnen und Schüler zählen ab Schulbeginn als getestet und sollten bei Kursteilnahme (VHS) bzw. bei einem Besuch ihren Schülerausweis vorzeigen können.
In allen Gebäuden müssen medizinische Masken getragen werden.
Die Bücherei am Stadtpark kann vorübergehend nur über den Eingang an der Hadenbergstraße betreten werden. Eine Rückgabe von Medien ist weiterhin über den Rückgabekasten möglich.

Das Rathaus kann weiterhin ohne Testnachweis besucht werden, allerdings gilt nach wie vor Maskenpflicht. Das Bürgerbüro und das Standesamt bitten zudem um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Quelle:
- Presseservice vom 09.09.2021

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