Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
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Katastrophenzustand in Bayern – Maßnahmen der Stadt Kulmbach

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute Morgen den Katastrophenschutz für den Freistaat Bayern ausgerufen. Auch in der Stadt Kulmbach müssen daher wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, um eine Verbreitung des Covid19-Eregers zu verlangsamen.

„Das oberste Ziel ist der Schutz der Bevölkerung, daher gilt es, die sozialen Kontakte zu verringern und das öffentliche Leben deutlich zu entschleunigen", erklärt Oberbürgermeister Henry Schramm.

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind bis zum 19. April 2020 verboten. Schulen aller Art sowie Kindertagesstätten bleiben geschlossen, eine Notbetreuung ist aber je nach Träger sichergestellt.

Ab sofort sind in der Stadt Kulmbach auch städtische Einrichtungen geschlossen. Dazu zählen das Hallenbad, die Bücherei am Stadtpark sowie die Staatlichen Museen auf der Plassenburg mit dem Museumsshop. Der Unterricht an der Städtischen Musikschule entfällt, auch die Kurse der Volkshochschule werden in den kommenden 14 Tagen nicht stattfinden. Leider, so hat es die Bayerische Staatsregierung gefordert, werden auch alle Sport- und Spielplätze gesperrt werden.

„Die Stadtverwaltung ist ab morgen wieder geöffnet, jedoch bitten wir, wenn möglich, um telefonische Kontaktaufnahme, um einen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Auch die Stadtwerke sind ab morgen wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar und stehen für Anfragen zur Verfügung. Die Tourist-Information in der Buchbindergasse ist nur telefonisch erreichbar, der Baubetriebshof ist weiterhin voll versorgungsfähig", erläutert Oberbürgermeister Henry Schramm.

Folgende Einschränkungen gelten ab morgen bayernweit:

Alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen bleiben. So beispielsweise Saunen, Spielhallen, Büchereien, Clubs, Bars, Sporthallen und Vereinsheime.

Speiselokale und Kantinen können ab Mittwoch bis zum 30. März 2020 nur noch von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet werden, der Mindestabstand der Gäste muss dabei aber mindesten 1,5 Meter betragen und auch die Anzahl der Personen in einem Raum ist auf 30 beschränkt.

Auch für den Einzelhandel wird es große Einschränkungen geben. Ausnahmen bildet der Versorgungsbereich: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel werden geöffnet bleiben. Hinzu kommt eine Änderung der

Ladenschlusszeiten: werktags kann bis 22.00 Uhr geöffnet werden, sonntags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Wirtschaftliche Betriebe werden, soweit möglich, ihre Arbeit nicht einstellen.
Auch der ÖPNV wird bestehen bleiben.

Eine finanzielle Unterstützung für betroffene Gewerbetreibende wurde durch die Bayerische Staatsregierung in Höhe von rund 10 Milliarden Euro festgelegt.

„Wir brauchen zwar nicht in Panik zu verfallen", so Henry Schramm, „aber wir stehen hier vor einer derartig großen Herausforderung, die Solidarität von allen erfordert".

Die Bevölkerung kann sich jederzeit unter der extra eingerichteten Homepage des Ministeriums für Gesundheit und Pflege unter folgenden Link informieren:
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

Quelle:
- Presseservice vom 16.03.2020

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