Maskenpflicht am WochenmarktSowohl die Händler als auch alle Besucher sowie deren Begleitpersonen sind aufgefordert, eine Maske zu tragen, solange sie am Markt unterwegs sind. Auch die 1,5 Meter Abstand zwischen den Personen müssen weiterhin eingehalten werden.
Diese Regelung wurde sowohl vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als auch vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration veranlasst. Die Stadt Kulmbach bittet alle Marktbesucher und Händler, diese Vorgaben einzuhalten.
Quelle: - Presseservice vom 20.05.2020 | | Abfallentsorgung Landkreis KulmbachLebensmittelstandort Kulmbach | |