Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Volkshochschule Kulmbach, (nachfolgend „vhs"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde") mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhs dargestellten Kurse und Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Kurse und Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden.
1.3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für jede natürliche und juristische Person.

2. Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen
Bei Fernabsatzverträgen erfolgt der Vertragsschluss über die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der vhs zwischen der vhs und dem Kunden nach folgender Maßgabe:
2.1. Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Kurse und Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2. Der Kunde kann sein Angebot schriftlich über ein Anmeldeformular der vhs postalisch, per Fax oder als Anhang einer E-Mail abgeben. Bei einer elektronischen Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Kurse und/oder Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Kursen, bzw. Veranstaltungen ab. Der Kunde erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs unter der von ihm angegebenen Adresse eine Anmeldebestätigungs-Email.
2.3. Sofern der Kunde nicht wie in vorstehender Ziffer 2.2. beschrieben, elektronisch bucht,
kann die vhs das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen, indem sie
dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in
Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmelde-
bestätigung beim Kunden maßgeblich ist. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim
Kunden kommt der Vertrag über die Teilnahme am gebuchten Kurs, bzw. der gebuchten
Veranstaltungen der vhs zustande. Nimmt die vhs das Angebot des Kunden innerhalb
vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass
der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt, für den Fall,
dass den vom Kunden ausgewählten Kurs, bzw. die Veranstaltung schon vor Ablauf der
Annahmefrist beginnt und die vhs das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24
Stunden vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den
Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

2.4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5. Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular auf der Website der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
2.6. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für einen Kurs oder eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

3. Teilnahmeentgelte und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Höhe des Teilnahmeentgelts ist im Semesterprogramm ausgewiesen. Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Teilnahmeentgelten um Gesamtentgelte. Materialkosten sind im angegebenen Teilnahmeentgelt nicht enthalten und werden separat benannt.
3.2. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Teilnahmeentgelt inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.
3.3. Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig.
3.4. Die Anmeldung ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Bankeinzugsermächtigung) möglich. Nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung durch den Kunden, wird die Zahlung im Lastschriftverfahren abgewickelt. Eine Vorankündigung über die Abbuchung erfolgt nicht. Der Erhalt der Anmeldebestätigung und/oder die Teilnahme am Kurs bzw. an einer Veranstaltung verpflichten zur Zahlung des Teilnahmeentgelts. Der Bankeinzug erfolgt frühestens nach dem ersten Kurs-/Veranstaltungstag, in der Regel am zweiten Werktag des Folgemonats nach Kurs-/Veranstaltungsbeginn.
3.5. Zahlt der Kunde das fällige Teilnahmeentgelt nicht, kann die vhs dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung setzen und bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung des anteiligen Teilnahmeentgelts für bereits besuchte Kursstunden/Veranstaltungen verpflichtet, sowie zur Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für die Verwaltung des Vorgangs in Höhe von 7,50 €, höchstens jedoch einen Betrag von 20,00 € zu bezahlen. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Kosten nicht entstanden sind oder wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

4. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
4.1. Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs in Textform möglich.
4.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs als Gesamtschuldner für das Teilnahmeentgelt und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

5. Ermäßigungen
5.1. In folgenden Fällen kann eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent des Teilnahmeentgelts gewährt werden:
5.1.1. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
5.1.2. Für Schüler, Studenten (bis max. 27 Jahren) und Auszubildende
5.1.3. Für Teilnehmer an einem „Freiwilligen Sozialen Jahr" (FSJ), einem „Freiwilligen Ökologischen Jahr" (FÖJ) oder am „Bundesfreiwilligendienst" (BFD)

5.2. Für die Gewährung einer Ermäßigung ist ein entsprechender Nachweis bei der Buchung des Kurses vorzulegen. Später vorgelegte Nachweise können nicht berücksichtigt werden.

5.3. Ermäßigungen werden für Veranstaltungen und Kurse der Kategorie „Junge vhs" nicht gewährt. Auch wird eine Ermäßigung nicht gestattet, wenn die Kostenübernahme durch eine andere natürliche oder juristische Person erfolgt oder weniger als zehn Personen zu einem Kurs angemeldet sind. Zusätzliche Aufwendungen (z.B. Materialkosten) sowie Kurse, welche ein gesondert festgesetztes Entgelt erforderlich machen, sind ebenso von einer Ermäßigung ausgeschlossen.

6. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl/ Rücktritt
6.1. Die Mindestteilnehmerzahl wird für jeden Kurs festgesetzt und zusammen mit der entsprechenden Kursgebühr in der Kursbeschreibung vermerkt.
6.2. Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei Ausfall einer Lehrkraft (z.B. wegen Krankheit) oder anderen, von der vhs nicht zu vertretenden Gründen.
6.3. Falls die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht wird, von Kunden jedoch die Durchführung des betreffenden Kurses gewünscht ist, kann ein kostendeckendes Teilnahmeentgelt vereinbart werden, welches höher als das im Programm ausgewiesene ist. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die Parteien sind sich einig, dass dadurch der zuvor geschlossene Vertrag über ein geringeres Teilnahmeentgelt als aufgehoben gilt.
6.4. Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort und Lehrkraft und/oder Inhalt des Kurses, bzw. der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für die Kunden zumutbar ist. Vertretbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird die Kunden im Falle einer Änderung rechtzeitig informieren.
6.5. Die vhs ist berechtigt, den Kurs oder die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höhere Gewalt, abzusagen. Die vhs wird sich bei Ausfall des Kurses, bzw. der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der Betroffenen, diesen Ersatztermin anzunehmen.
6.6. Der Kunde kann vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn ohne Angaben von Gründen kostenfrei durch schriftliche Mitteilung an die vhs zurücktreten. Die Mitteilung muss mindestens fünf Werktage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle der vhs eingegangen sein.
6.7. Ein schriftlicher Rücktritt ab dem vierten Werktag vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich (z.B. Krankheit). In diesem Fall werden 7,50 € Bearbeitungspauschale berechnet. Die Bearbeitungspauschale entfällt, wenn jemand von der Warteliste aufrücken kann oder eine Ersatzperson gestellt wird.
6.8. Eine Ausnahme gilt bei Sprachkursen mit mehr als 10 Unterrichtseinheiten. Hier ist ein kostenfreier Rücktritt und eine Ummeldung für einen anderen Sprachkurs auch noch vor dem zweiten Kurstermin möglich. Geht die schriftliche Mitteilung erst am Tag nach dem zweiten Kurstermin ein, wird das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zur Zahlung fällig.
6.9. Für Kurse mit Materialkosten gilt: Bei einem Rücktritt ab dem vierten Werktag vor Kursbeginn fällt neben der Bearbeitungspauschale zusätzlich das Materialgeld in voller Höhe an. Die Bearbeitungspauschale und die Materialkosten entfallen, wenn jemand von der Warteliste aufrücken kann oder eine Ersatzperson gestellt wird.
6.10. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht besteht lediglich unverzüglich nach Erhalt der Information über die Leistungsänderung und ist der vhs gegenüber geltend zu machen.
6.11. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für das Teilnahmeentgelt und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
6.12. Eine Rücktrittserklärung vom Vertrag gegenüber der Lehrkraft des gebuchten Kurses oder der Veranstaltung ist nicht rechtswirksam. Eine rechtswirksame Rücktrittserklärung kann bei Vorliegen der o.a. Voraussetzungen nur in schriftlicher Form (postalisch, per Fax oder Email) gegenüber der Geschäftsstelle der vhs erklärt werden. Ein Fernbleiben von einem oder mehreren Kursterminen, bzw. von einer Veranstaltung ist kein rechtswirksamer Rücktritt. In diesem Fall ist die vhs zum Einzug des Teilnahmeentgelts in voller Höhe berechtigt.

7. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch lediglich binnen eines Jahres nach Kurs- oder Veranstaltungsende ausgestellt werden, sofern mindestens 80% der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Die Teilnahmebescheinigungen sind in der Geschäftsstelle abzuholen.

8. Nutzungsrechte
8.1. Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kurs- oder Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
8.2. Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung des Kurses oder der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Unterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Kurs oder der Veranstaltung überlassen werden.
8.3. Der Kunde darf die Inhalte des Kurses oder der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Unterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte vorherige Erlaubnis der vhs ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, den Kurs, die Veranstaltung oder Teile daraus mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen) oder Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

9. Bedingungen für die Computernutzung
9.1. Die im Rahmen der Veranstaltung oder Kurses zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für den Schaden. Soweit die vhs einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig.
9.2. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen und verbreitet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Benutzer für den Schaden.
9.3. Jeder Nutzer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhs übernimmt keine Haftung für Datenverlust.

10. Mängelhaftung
Für Sach- oder Rechtsmängel im Zusammenhang mit dem Kurs oder der Veranstaltung haftet die vhs nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus Ziffer 11 nichts anderes ergibt.

11. Haftung
Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1. Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2. Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3. Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.
11.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

12. Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kurs- und Veranstaltungsdurchführung der vhs ist die Stadt Kulmbach - Volkshochschule, Bauergasse 4, www.vhs-kulmbach.de, Tel. 09221/940269. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter http://www.kulmbach.de/xist4c/web/4- Kulturabteilung_id_42758_.htm abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie per E-Mail über Datenschutzbeauftragter@stadt-kulmbach.de oder unter folgender Adresse erreichen können: Marktplatz 2, 95326 Kulmbach, Tel. 09221/940-0.

13. Hausordnung
13.1. Im Gebäude der vhs besteht striktes Rauchverbot.
13.2. Das Parken im Hof der vhs richtet sich nach der Beschilderung.

13.3. Den Anweisungen des vhs-Personals ist Folge zu leisten.

13.4. Bei groben Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot durch das vhs-Personal ausgesprochen werden.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der vhs. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
des Kunden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

15. Sonstiges

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Stand: Juli 2021