Hinweise:
Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung genügt ein formloser Antrag. Zusätzlich wird ein Lageplan (Maßstab 1:1000) sowie alle Grundrisse - auch der des Spitzbodens -, alle Schnitte und Ansichten des betroffenen Anwesens benötigt, in denen die einzelnen Wohneinheiten gekennzeichnet sind (farbliche Zusammengehörigkeit, Nummerierung o. ä.).
Gebühr:
- 90,00 € je Sondereigentumseinheit sowie