Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
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Allgemeine Markterkundung

Veröffentlicht am 31.01.2019 / Gigabit Pilotförderung

im Rahmen der Fördergrundsätze „Pilothafte Förderung in grauen NGA Flecken im Freistaat Bayern"

Der Freistaat Bayern fördert auf Basis der Fördergrundsätze zur pilothaften Förderung in grauen NGA Flecken (im Folgenden: „Fördergrundsätze") den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse. Eine Förderung ist nur dort möglich, wo nur ein Netzbetreiber eine NGA Versorgung anbietet (grauer NGA Fleck) und noch kein Netz, welches zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, vorhanden ist und in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet wird. Ist ein NGA Netz vorhanden oder wird ein solches durch eigenwirtschaftlichen Ausbau errichtet, das zuverlässig die Übertragung von mehr als 500 Mbit/s im Download ermöglicht, scheidet eine Förderung auch für gewerbliche Anschlüsse aus.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Kulmbach (im Folgenden: Konzessionsgeber) gemäß Nr. 4.3 ff. der Fördergrundsätze im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Der Konzessionsgeber bittet daher, bis spätestens 08.03.2019 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

„Bitte beachten Sie die Fristverlängerung des Markterkundungsverfahrens bis 22.03.2019!“

Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen.

 

 

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