Ziel eines kommunalen Denkmalkonzepts (KDK) besteht in der Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Leitfadens über den Umgang mit den Themen städtebaulicher Denkmalschutz und Denkmalpflege vor Ort.
Das KDK ermittelt in einem strukturierten Prozess zuerst die Werte des historischen Ortsbildes (Modul I), erarbeitet zu ausgewählten Objekten hierauf aufbauend Handlungsbedarfe und Maßnahmen (Modul II) und kann in einem letzten Schritt individuell Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudien begründen (Modul III). Das KDK wird in weiteren Planungen als Grundlage dienen, wodurch auf historische Ortsbilder und / oder Gebäude Rücksicht genommen werden kann. Dadurch ist das KDK ein wirkungsvolles Instrument der Stadtentwicklung.
Ursprünglich wurde das Instrument „Kommunales Denkmalkonzept“ vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geschaffen. Falls Sie mehr über kommunale Denkmalkonzepte lesen möchten finden Sie hier eine Handreichung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu diesem Thema.
Die Stadt Kulmbach hat mit dem vorliegenden Projekt im Jahr 2021 das nach Fläche und enthaltenen Denkmalwerten bislang größte KDK Bayerns beauftragt. Die fachliche Begleitung erfolgte durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Wesentliche Grundlage für das KDK Kulmbach bildet das Projekt „Kulmbach – das städtebauliche Erbe” aus dem Jahr 1997. Erarbeitet wurde das Konzept vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unter Autorenschaft von Prof. Dr. Thomas Gunzelmann, Angelika Kühn und Christiane Reichert.
Das KDK Kulmbach gliedert sich in folgende aufbauende Arbeitsschritte bzw. sogenannte Module. Hier finden Sie detailliertere Informationen zu den einzelnen Arbeitsschritten: