Ansprechpartner:
Frau Monika Karassek
Bauergasse 2 -4
95326 Kulmbach
Tel.: 09221/940-272
Fax.: 09221/94088 272
monika.karassek@stadt-kulmbach.de
Erschließungsbeiträge:
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen) erhebt die Stadt Kulmbach aufgrund der rechtlichen Bestimmungen (Baugesetzbuch, Satzung) Beiträge von den Eigetümern der erschlossenen Grundstücke. Berechnungsgrundlagen für den Erschließungsbeitrag sind u.a. Grundstücksgröße, Lage, bauliche Nutzbarkeit, Baukosten der Straße.
Straßenausbaubeiträge:
Für die Erneuerung und Verbesserung an bereits vorhandenen Straßen (z.B. neue Fahrbahn, Kanal, Gehsteig) erhebt die Stadt Kulmbach Straßenausbaubeiträge.
Rechtsgrundlage dafür ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Satzung der Stadt Kulmbach.
Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsflächen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Satzung der Stadt Kulmbach können erhoben werden.
Hinzu kommt noch die Möglichkeit, Ausgleichsbeträge für Maßnahmen in Sanierungsgebieten zu erheben.
Im Beitragswesen gibt es außerdem die Möglichkeiten des Erschließungsvertrages und der Ablösevereinbarungen.
Weiter Auskünfte zu diesem Thema erteilen wir Ihnen gerne.