Ansprechpartner:
Frau Heike Leithner
Oberhacken 1
95326 Kulmbach
Tel.: 09221/940-293
Fax.: 09221/94088-293
heike.leithner@stadt-kulmbach.de
Grundsteuer:
Grundsteuer-Hebesätze
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
270 v.H. |
b) für die Grundstücke (B) |
320 v.H. |
Die Grundsteuer wird mit dem Hebesatz aus dem vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Messbetrag erhoben. Steuerpflichtiger ist der im Messbescheid benannte Grundstückseigentümer. Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet.
Einwendungen, die sich gegen die Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbetrag richten, sind nur beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid) können nur durch Anfechtung dieser Bescheide, nicht auch durch Anfechtung des Grundsteuerbescheids angegriffen werden.