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Innovationsgutscheine beantragen

Ausgabe soll an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen

Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die Forschungsaufträge an Hochschulen und Forschungsministerien vergeben, erhalten dafür einen Zuschuss vom Bayerischen Wirtschaftsministerium. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht übersteigt.


Wie Oberbürgermeister Henry Schramm mitteilt, können kleine Betriebe seit dem 1. Juni 2009 mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden.

Der Freistaat Bayern bezuschusst dabei mit maximal 7.500 Euro pro Unternehmen bei einem 50%-igen Fördersatz die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Entwicklung neuer Ideen bis zur Anwendung.
"Bei den Innovationsgutscheinen geht es in erster Linie darum, die Hemmschwelle abzubauen, die es gerade bei kleineren Betrieben gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt", erklärt Wirtschaftsförderin Ingeborg Zapf.

Das Programm läuft zunächst drei Jahre und wird aus dem Haushalt mit sechs Millionen Euro unterstützt. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Träger des Programms ist die Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg.
Weitere Informationen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de und bei
Dr. Silvia Kuttruff, vom Amt für Wirtschaft bei der Stadt Nürnberg, Theresienstraße 9 in 90403 Nürnberg unter
Telefon: 0911/231-5796
Fax: 0911/231-8525 und
eMail: silvia.kuttruff@stadt.nuernberg.de erhältlich.

Quelle: Presseservice
vom 29.07.2009

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