Planfeststellungsverfahren nach §72 – 78 VwVfGDie Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Der Ablauf des Verfahrens ist in den Fachplanungsgesetzen (z. B. Bundesfernstraßengesetz) und allgemein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes oder der Länder geregelt. | | |