 Rechtskräftige Veränderungssperren
Bebauungsplan Nr. 319 „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“: Veränderungssperre im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
Aufhebung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 319 „Ehemaliges Güterbahnhofgelände und angrenzende Bereiche“
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