Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
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Satzungen nach § 34 BauBG


Die Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch

  • Klarstellungssatzung (Nr. 1) bestätigt einen vorhandenen Innenbereich
  • Entwicklungssatzung (Nr. 2) macht eine Ansiedlung zum Innenbereich
  • Ergänzungs- bzw. Abrundungssatzung (Nr. 3) erweitert einen vorhandenen Innenbereich in den Außenbereich

legen die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest und grenzen
damit planungsrechtlich einen Innenbereich vom Außenbereich ab. Damit wird festgelegt,
welche bestehenden baulichen Anlagen dem planungsrechtlichen Innenbereich
gem. § 34 BauGB zuzuordnen sind und auf welchen noch unbebauten Flächen bauliche
Anlagen auf der Grundlage des § 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind.


Übersicht aktueller Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauBG
Rechtskräftige Satzungen
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