Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren städtischen Bauplätzen. Städtische Bauplätze können in der Regel von den Interessenten gekauft oder im Wege des Erbbaurechts erworben werden. Allerdings müssen für die Vergabe im Erbbaurecht besimmte Voraussetzungen beim Bewerber vorliegen (insbesondere dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden). Diese Bedingungen erfahren Sie aus einem Merkblatt. Auch wäre hier ein gesonderter Fragebogen auszufüllen und der Bewerbung beizulegen.
Zur Zeit befinden sich folgende Bauplätze im Angebot:
HinweiseSämtliche Informationen sind unverbindlich und freibleibend. Aus den Informationen können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Die Stadt kauft und verkauft ohne die Einschaltung von Maklern direkt.
Grundstücksgeschäfte müssen nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung vom Stadtrat genehmigt werden. Alle Verhandlungen erfolgen deshalb unter dem Vorbehalt dieser Genehmigung. | | Abfallentsorgung Landkreis KulmbachLebensmittelstandort Kulmbach | |