Der Stadtrat ist das von den Bürgern für sechs Jahre gewählte oberste Organ der Stadt.
Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt im laufenden Jahr (Haushalt), über die Aufstellung von Bebauungsplänen oder er verabschiedet den Stellenplan der städtischen Bediensteten.
Vorsitzender des Stadtrates ist der Oberbürgermeister.
Die Stadtratsmitglieder üben ein freies Mandat aus.
Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Für Ihr Engagement im Stadtrat erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung.