Bekanntmachung: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kulmbach „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“ und Bebauungsplan Nr. 319
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kulmbach „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“ und Bebauungsplan Nr. 319 „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“
Änderung der Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans
Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Kulmbach hat in seiner Sitzung vom 05.03.2026 die entsprechenden Unterlagen zur genannten Planung gebilligt und die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kulmbach „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“ und Bebauungsplan Nr. 319 „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“ beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des betroffenen Areals zum Zweck der Ansiedlung der Fakultät VII „Lebenswissenschaften: Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit“ der Universität Bayreuth einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungs-, Freiraum- und Nebenanlagen.
Der Stadtrat der Stadt Kulmbach hat in seiner Sitzung vom 05.03.2026 beschlossen, die Geltungsbereiche für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“ sowie des Bebauungsplans Nr. 319 „Ehemaliges Güterbahnhofsgelände und angrenzende Bereiche“ anzupassen und die Aufstellungsbeschlüsse folglich zu aktualisieren.
Der geänderte Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst somit die Grundstücke Fl.-Nrn. 1233 Teilfläche (TF), 1233/21, 1233/36, 1233/46, 1233/66, 1233/68 (TF), 1233/73, 1233/77, 1238 (TF), 1238/2 (TF), 1238/3, 1244, 1246, 1251, 1277/2 (TF), 1368 und 1368/3, alle Gemarkung Kulmbach. Er umfasst eine Fläche von ca. 8,4 ha. Auf die abgedruckte Darstellung wird verwiesen.
Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst somit die Grundstücke Fl.-Nrn. 1233 Teilfläche (TF), 1233/21, 1233/36, 1233/46, 1233/66, 1233/68 (TF), 1233/73, 1233/77, 1235/6 (TF), 1235/7, 1235/8, 1235 (TF), 1235/10, 1235/11, 1235/13 (TF), 1235/15 (TF), 1235/16, 1235/17, 1238 (TF), 1238/2, 1238/3, 1244, 1246, 1251, 1277/2 (TF), 1368 und 1368/3 der Gemarkung Kulmbach mit einer Fläche von ca. 9,6 Hektar. Auf die abgedruckte Darstellung wird verwiesen.
Der Beschluss des Stadtrats wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung im Internet und die Einholung der Stellungnahmen werden in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 01.05.2026 durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Beteiligungsunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) im Flur des Stadtplanungsamtes (2. Obergeschoss, links), Oberhacken 8, eingesehen werden, außerdem besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Ist eine persönliche Einsichtnahme in die Planunterlagen gewünscht, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09221 940365 zu den Geschäftszeiten gebeten.
Als zusätzliches Informationsangebot kann die Planung im o.g. Zeitraum auf der Homepage der Stadt Kulmbach (www.kulmbach.de) unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ – „Aktuelle Beteiligungen" eingesehen werden. Hier ist der Link direkt zu finden: https://www.kulmbach.de/seite/712452/aktuelle-beteiligungen.html
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Naturschutzfachliche Erläuterungen zur SaP
Schalltechnische Untersuchung Bauleitplanung
Schalltechnische Untersuchung Wettbewerb
Bodenuntersuchung
Archäologische Voruntersuchung
Baugrunduntersuchung
Kampfmittelverordnung
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Stadtplanungsamt Kulmbach, 06. März 2026
Stadt Kulmbach
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