Wichtige Erinnerung zum Steuertermin am 15. Mai 2026: Kommunale Abgaben für das zweite Quartal werden fällig
Er ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: Der 15. Mai 2026. Dieser wichtige Steuertermin sollte nicht aus den Augen
verloren werden, um keine unnötigen, finanziellen Nachteile zu erleiden.
Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das II. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. Mai 2026 fällig wird.
Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.
Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.
Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:
Sparkasse Kulmbach-Kronach
IBAN: DE84771500000000100073
VR Bank Oberfranken Mitte eG
IBAN: DE91771900000000000892
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung, noch die Anfertigung der Überweisung durch den Zahlungspflichtigen erforderlich. Auch können so Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.
Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw.
E-Mail zur Verfügung.
Textquelle: Pressestelle, Stadt Kulmbach.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
„Die Schönheit des Augenblicks“: Erfolgreiche Vernissage im Historischen Badhaus - Drei Künstler zeigen noch bis 4. Oktober ihre Werke
Fr, 18. September 2026
Ein gelungener Auftakt für eine besondere Kunstausstellung: Zahlreiche Kunstinteressierte folgten ...



