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Wichtige Erinnerung zum Steuertermin: Kommunale Abgaben werden am 15.11.2026 fällig!

Dieser wichtige Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden.

 

Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das vierte Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. November 2026 fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.

 

Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

 

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

 

Sparkasse Kulmbach-Kronach:
IBAN DE84 7715 0000 0000 1000 73
 

VR Bank Oberfranken Mitte eG:
IBAN DE91 7719 0000 0000 0008 92

 

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung, noch die Anfertigung der Überweisung durch den Zahlungspflichtigen erforderlich. Auch können so Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

 

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 sowie E-Mail zur Verfügung.

 

 

Quelle: Pressestelle der Stadt Kulmbach