Wohnberechtigungsscheine
Themen- und Lebenslagenübersicht
Viele Situationen im Leben bringen Behördengänge mit sich. Damit Sie in jeder Lebenslage wissen, wer Ihr richtiger Ansprechpartner ist, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Öffentlich geförderte Wohnungen / Wohnberechtigungsscheine
Bürger der Stadt Kulmbach, die unter die gesetzlich bestimmten Einkommensgrenzen fallen, können die Berechtigungsbescheinung zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung beantragen.
Die Einkommensgrenzen sowie alle notwendigen Informationen können Sie den „Erläuterungen zum Ausfüllen des Formblatts Stabau III a sowie der Einkommenserklärung für den/die Antragsteller/in" entnehmen.
Gebühr: 15,00 €
Zuständige Stellen:


