Erschließungsbeiträge
Damit Straßen, Wege und Plätze entstehen und gepflegt werden können, beteiligt sich auch die Bürgerschaft an den Kosten.
Über sogenannte Erschließungsbeiträge werden die Aufwendungen für neue Straßen und Anlagen verteilt.
Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen) erhebt die Stadt Kulmbach aufgrund der rechtlichen Bestimmungen (Baugesetzbuch, Satzung) Beiträge von den Eigetümern der erschlossenen Grundstücke. Berechnungsgrundlagen für den Erschließungsbeitrag sind u.a. Grundstücksgröße, Lage, bauliche Nutzbarkeit, Baukosten der Straße.
Beiträge
Rechtsgrundlage dafür ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Satzung der Stadt Kulmbach.
Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsflächen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Satzung der Stadt Kulmbach können erhoben werden.
Hinzu kommt noch die Möglichkeit, Ausgleichsbeträge für Maßnahmen in Sanierungsgebieten zu erheben.
Im Beitragswesen gibt es außerdem die Möglichkeiten des Erschließungsvertrages und der Ablösevereinbarungen.
Sie haben Fragen bzw. benötigen weitere Informationen?
Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Steuern und Abgaben, insbesondere Frau Monika Karassek (Tel. 09221 940272, Email: ) weiter.


