Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Steuern und Abgaben, insbesondere Frau Heike Leithner (Tel. 09221 940293, Email: ), unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren.
Grundsteuer
Grundsteuer-Hebesätze:
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 200 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 300 v.H. |
Die Grundsteuer wird mit dem Hebesatz aus dem vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Messbetrag erhoben. Steuerpflichtiger ist der im Messbescheid benannte Grundstückseigentümer. Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet.
Einwendungen, die sich gegen die Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbetrag richten, sind nur beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid) können nur durch Anfechtung dieser Bescheide, nicht auch durch Anfechtung des Grundsteuerbescheids angegriffen werden.
Straßenreinigungsgebühren
Die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren erfolgt aufgrund des Kommunalabgabengesetzes und der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Straßenreinigung in der jeweils gültigen Fassung. Die Gebühr schuldet der Eigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte eines Grundstücks, das an eine öffentliche Straße, die gereinigt wird, angrenzt oder über sie erschlossen wird.
Straßenverzeichnis:
Einteilung in 5 Reinigunsgruppen - Turnus Kehrhäufigkeit
Reinigungsgruppe 1: an 5 Werktagen wöchentlich
Reinigungsgruppe 3: an 1 Werktag wöchentlich
Reinigungsgruppe 4: Reinigung 14-tägig
Reinigungsgruppe 5: Treppenaufgänge, Fußwege alle 4 Wochen
Gebühren:
| Reinigungsgruppe | Jahresgebühr je Meter Straßenfrontlänge in € |
| 1 | 11,00 |
| 3 | 2,20 |
| 4 | 1,10 |
| 5 | 0,55 |


