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Feuerwerk auf der Burg ist verboten

Die Bayerische Schlösserverwaltung weist mit Blick auf die Silvesternacht darauf hin, dass um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen sowie in den historischen Gartenanlagen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Das gilt auch für die Plassenburg.

Feuerwerkskörper und Funkenflug könnten die historischen Gebäude erheblich gefährden. Mit demVerbot sollen auch die zu erwartenden vielen Besucher vor Verletzungen geschützt werden, da bei größeren Menschenansammlungen die Feiernden beim Abbrennen von Feuerwerkskörper meist nicht die erforderlichen Sicherheitsabstände einhalten.

Die Schlösserverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger, die auf der Plassenburg den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert sie auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht.

Quelle:
- Bayerische Rundschau vom 30.12.2009

www.infranken.de
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